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Junge Talente Musik Glarus
Ein Förderprogramm des Kantons Glarus für Kinder und Jugendliche mit besonderer musikalischer Begabung.
Für wen?
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre mit überdurchschnittlichem musikalischem Potenzial und Wohnsitz im Kanton Glarus
Was?
Koordinierte musikalische Begabtenförderung
Start Schuljahr 27/28
August 2027
Anmeldung Schuljahr 27/28
31. Januar 2027
Was ist Junge Talente Musik?
Das Programm «Junge Talente Musik» fördert Kinder und Jugendliche mit aussergewöhnlicher musikalischer Begabung – unabhängig vom Musikstil. Es ermöglicht eine gezielte, stufenweise Ausbildung und vernetzt Talente im Kanton Glarus und darüber hinaus.
Wer kann teilnehmen?
- Musikalisch besonders begabte Kinder und Jugendliche bis zum 25. Lebensjahr (Stichtag 31. Juli)
- mit Wohnsitz im Kanton Glarus
- im Regelfall auf Empfehlung der Lehrperson
- mit erfolgreich bestandener Aufnahmeprüfung
Der Berufswunsch Musiker:in ist keine Bedingung – das Programm steht allen motivierten Talenten offen.
Was erwartet wird
- Begabung und Leidenschaft für Instrument und Musik
- ausreichendes Üben und regelmässiger Unterrichtsbesuch
- Teilnahme an allen obligatorischen Teilen des Programms, an Prüfungen und Konzerten
Vorteile für die Talente
- Individuelle Förderung und Begleitung
- Teilnahme an attraktiven Musikprojekten
- Austausch mit anderen jungen Musiker:innen
- Finanzielle Unterstützung
- Möglichkeit zur schulischen Entlastung
Wer steht dahinter?
- Kanton Glarus und Bund
- Angebote durch die Glarner Musikschule und die Kantonsschule Glarus, grösstenteils in Glarus
- Organisation durch die Koordinationsstelle Junge Talente Musik Glarus
Das Programm hat das Bundesamt für Kultur zusammen mit den Kantonen entwickelt. Der Kanton Glarus ist seit 2026 Teil davon; das erste Jahr gilt als Pilotphase.
Das Programm im Detail
Ausgangslage
Das Programm Junge Talente Musik wurde vom Bundesamt für Kultur (BAK) zusammen mit den Kantonen entwickelt. Der Bund führt das Programm und unterstützt den Kanton Glarus mit Finanzbeiträgen.
Der Kanton Glarus ist seit 2026 Teil des Programms Junge Talente Musik. Das erste Jahr betrachten wir als Pilotphase. Notwendige Anpassungen werden laufend vorgenommen, um die Glarner Talente optimal zu fördern.
Ziele
Kinder und Jugendliche mit besonderem musikalischen Fähigkeits- und Leistungspotenzial sollen frühzeitig erkannt und gezielt und nachhaltig gefördert werden.
Mit intensivem Instrumental- bzw. Vokalunterricht (verlängerte wöchentliche Unterrichtszeit) und ergänzende Angebote wie Nebenfach, Theorie, Workshops, Ensemble oder Kammermusik sollen die Talente in ihrer musikalischen Entwicklung optimal unterstützt werden.
Diverse Auftrittsmöglichkeiten sind ebenfalls Teil des Programms und geben den Talenten die Möglichkeit, ihre Fähigkeiten zu präsentieren und sich mit ihrer weiteren musikalischen und persönlichen Entwicklung auseinanderzusetzen.
Organisation
Das Programm wird von der Koordinationsstelle in Zusammenarbeit mit dem Kanton geführt und organisiert. Die Angebote werden hauptsächlich durch die Glarner Musikschule und die Kantonsschule Glarus umgesetzt. Eine Arbeitsgruppe aus Mitgliedern beider Institutionen lenkt die Inhalte des Programms.
Ansprechperson für alle Anliegen ist die Koordinationsstelle.
Talente
Musikalische Talente sind Kinder und Jugendliche, die ein überdurchschnittliches Interesse an der Musik, überdurchschnittliche musikalische Fähigkeiten sowie ein überdurchschnittliches Potenzial bezüglich musikalischer Kompetenz, Leistungsbereitschaft und Selbststeuerung aufweisen.
Die Talente verpflichten sich zum Besuch der Förderangebote für die Dauer eines Schuljahrs. Von den Talenten wird ein angemessenes Engagement erwartet, das zu feststellbaren Fortschritten in ihrer musikalischen Entwicklung führt. Die Talente können Unterstützungsbeiträge des Bundes erhalten (Priorisierung siehe unter Kosten).
Der Berufswunsch Musiker:in ist nicht Bedingung für die Aufnahme ins Förderprogramm. Das Programm steht allen motivierten und interessierten Talenten offen.
Teilnahme am Programm
Teilnahmeberechtigt sind alle musikalisch besonders begabten Kinder und Jugendlichen mit Wohnsitz im Kanton Glarus bis zum 25. Lebensjahr (Stichtag 31. Juli).
Interessent:innen melden sich bis zum 31. Januar an, die Anmeldung beinhaltet eine Einschätzung der Lehrperson sowie ab der 6. Klasse ein Motivationsschreiben der Kandidatin / des Kandidaten.
Über den Eintritt ins Förderprogramm entscheidet eine Aufnahmeprüfung vor einer Fachkommission, welche auch die Zuteilung zu einer Förderstufe vornimmt (siehe Aufnahmeprüfung).
Schulische Entlastung
Auf Gesuch hin und bei guten schulischen Leistungen ist es möglich, dass die Talente des kantonalen Begabtenförderprogramms schulische Entlastung erfahren. Der Entscheid darüber liegt nach Einreichung des entsprechenden Gesuches beim zuständigen Rektor bzw. der zuständigen Rektorin oder bei der zuständigen Schulleitung.
Vier Stufen bis zum Musikstudium
Basis
Begabungserkennung und Grundlagenförderung
Alter: Primarstufe (Regelfall)
Beitrag Bund: CHF 1000 (pro Talent und Schuljahr)
Anforderungen:
- Rasche musikalische und technische Auffassungsgabe
- Ausdruckskraft und natürliche Musikalität
- Sinn für Rhythmus und Klang
- Spielfreude, Neugierde, Motivation
- Fähigkeit, auf andere zu hören und einzugehen
- Konzentrationsfähigkeit, Selbstkompetenz, Selbstreflexion
- Überdurchschnittliche instrumentale resp. stimmliche Fertigkeiten
Programmangebot: Die aufgeführten Angebote sind obligatorischer Bestandteil des Programms.
- Instrumental-/Vokalunterricht 40 Minuten wöchentlich
- Ensemble/
Band/ Chor/ Orchester - Theorieunterricht (4 Stunden pro Semester)
- Workshops (2 pro Jahr)
- Auftritte und Talentkonzert
- Begleitung durch Mentor / Mentorin
Aufbau I
Begabungsentfaltung
Alter: Sekundarstufe I (Regelfall)
Beitrag Bund: CHF 1500 (pro Talent und Schuljahr)
Anforderungen: Zusätzlich zur niveaugerechten Weiterentwicklung der Kompetenzen der Stufe Basis:
- Fortgeschrittene instrumentenspezifische resp. stimmliche Fertigkeiten
- Erfahrung im Ensemblespiel (Ensemble/
Band/ Chor/ Orchester) - Kenntnisse in Musiktheorie
- Kenntnisse des Repertoires im Hauptfach
- Leistungsbereitschaft und Ausdauer
- Auftrittskompetenz
- Zweitinstrument empfohlen
Programmangebot: Die aufgeführten Angebote sind obligatorischer Bestandteil des Programms.
- Instrumental-/Vokalunterricht 50 Minuten wöchentlich
- Zweitinstrument (fakultativ)
- Ensemble/
Band/ Chor/ Orchester - Theorieunterricht (6 x 2 Stunden pro Semester & Onlinetool)
- Workshops (2 pro Jahr)
- Kammermusik
- Auftritte und Talentkonzert
- Begleitung durch Mentor / Mentorin
Aufbau II
Erweiterte musikalische Kompetenz
Alter: Sekundarstufe II (Regelfall)
Beitrag Bund: CHF 2000 (pro Talent und Schuljahr)
Anforderungen: Zusätzlich zur niveaugerechten Weiterentwicklung der Kompetenzen der Stufe Aufbau I:
- Fähigkeit zur kritischen Selbsteinschätzung
- Fähigkeit zur eigenständigen Interpretation
- Fähigkeit, im Ensemblespiel Verantwortung zu übernehmen
- Disziplin und Belastbarkeit
- Entscheidungsfindung über die weitere musikalische Laufbahn
Programmangebot: Die aufgeführten Angebote sind obligatorischer Bestandteil des Programms.
- Instrumental-/Vokalunterricht 50 Minuten wöchentlich
- Zweitinstrument
- Ensemble/
Band/ Chor/ Orchester - Theorieunterricht (6 x 2 Stunden pro Semester & Onlinetool)
- Workshops (2 pro Jahr)
- Kammermusik
- Auftritte und Talentkonzert
- Begleitung durch Mentor / Mentorin
PreCollege
Studienvorbereitung (bis zum Alter von maximal 25 Jahren)
Beitrag Bund: CHF 2500 (pro Talent und Schuljahr)
Angebot auswärtig an der ZHdK oder einer anderen anerkannten Musikhochschule.
Bestandene Aufnahmeprüfung und Studienplatz berechtigen zur Anerkennung als Talent der Stufe PreCollege im Kanton Glarus.
Was das Programm bietet
Hauptfachunterricht
Wöchentlicher Instrumental- oder Gesangsunterricht: 40 Minuten auf der Basisstufe, 50 Minuten ab Aufbaustufe I.
Zweitinstrument
Ab Aufbaustufe I freiwillig, ab Aufbaustufe II obligatorisch.
Theorieunterricht
Musiktheorie, Gehörbildung, Musikgeschichte und Stilkunde. Auf der Basisstufe vier Stunden pro Semester, ab Aufbaustufe I sechs Blöcke pro Semester, ergänzt mit einem Onlinetool zum Selbststudium.
Ensemble und Kammermusik
Auf allen Stufen spielen die Talente in einem bestehenden Ensemble mit. Ab Aufbaustufe I kommt jedes Jahr ein Kammermusikprojekt dazu.
Workshops
Mindestens zwei pro Jahr, für alle obligatorisch – etwa zu Auftrittskompetenz, Proben- und Konzertbesuchen, Werken und Komponisten, Körperarbeit, Producing oder Songwriting.
Auftritte und Talentkonzert
Regelmässige Auftritte in Konzerten der Schule und ausserhalb. Einmal im Jahr spielen alle am öffentlichen Talentkonzert.
Mentoring und Laufbahnberatung
Jedes Talent wird von einer Mentorin oder einem Mentor begleitet, beraten und unterstützt.
Finanzielle Beiträge
Bis zu CHF 2’500 pro Jahr, je nach Stufe – als Direktzahlung einmal jährlich an die Talente.
Schulische Entlastung
Auf Gesuch und bei guten schulischen Leistungen möglich. Darüber entscheidet das Rektorat bzw. die Schulleitung.
So läuft die Aufnahme
Voraussetzungen
- Alter bis 25 Jahre (Stichtag 31. Juli)
- Wohnsitz im Kanton Glarus
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt über das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular und wird von einem Motivationsschreiben der Kandidatin oder des Kandidaten (ab 6. Klasse obligatorisch, für jüngere fakultativ) ergänzt. Zusätzlich gibt die Lehrperson in einem separaten Formular eine kurze Einschätzung ab.
Mit der Anmeldung verpflichten sich die Kandidat:innen zur Entrichtung einer Prüfungsgebühr von 50.- CHF.
Anmeldeschluss ist jeweils der 31. Januar für das kommende Schuljahr. Die Formulare stehen unter Downloads.
Ablauf
Nach Anmeldeschluss und formeller Prüfung der Anmeldung lädt die Koordinationsstelle die Kandidat:innen zur Aufnahmeprüfung ein.
Die Vorspiele finden anfangs Mai vor einer Fachkommission statt. Diese entscheidet nach Vorspiel und Gespräch mit Lehrperson und Eltern über die Aufnahme ins Programm sowie die Zuweisung zu einer Förderstufe.
Ab der 6. Klasse werden im Anschluss an die Vorspiele zusätzlich Theorieinhalte geprüft.
Die Kandidat:innen erhalten ein mündliches Feedback von der Fachkommission. Der definitive Entscheid über die Aufnahme ins Programm und den Erhalt der Unterstützungsbeiträge des Bundes wird schriftlich von der Koordinationsstelle mitgeteilt.
Der Status als Talent gilt für ein Schuljahr. Der Verbleib im Programm muss jährlich bestätigt werden (Zwischenprüfung).
Musikalische Priorisierung
Eine bestandene Aufnahmeprüfung berechtigt zur vollumfänglichen Teilnahme am Förderprogramm, nicht aber automatisch zum Bezug eines Unterstützungsbeitrags des Bundes, da die Bundesgelder limitiert sind.
Der Grundsatzentscheid über die Aufnahme ins Programm erfolgt aufgrund eines Gesamteindrucks. Wenn in Ausnahmefällen die Anzahl Talente die verfügbaren finanziellen Mittel übersteigt, muss eine Priorisierung der Unterstützungsbeiträge nach musikalischen Kriterien vorgenommen werden. Die Kandidat:innen werden zu diesem Zweck von der Fachkommission innerhalb eines Punktesystems bewertet. Talente mit höherer Punktzahl haben Vorrang vor Talenten mit niedrigerer Punktzahl. Bei gleicher Punktzahl wird für die Vergabe der Bundesbeiträge eine Priorisierung anhand des steuerbaren Einkommens vorgenommen.
Vorspiel
Das Vorspiel soll mindestens zwei Stücke in unterschiedlichem Stil oder Charakter beinhalten. Die Länge des Vorspiels beträgt maximal 10 Minuten. Der Schwierigkeitsgrad der Stücke sollte so gewählt werden, dass die Kandidat:innen ihr musikalisches Potenzial zum Ausdruck bringen können. Eine Mindestspieldauer von gesamthaft 5 Minuten sollte (auch für Stufe Basis) nicht unterschritten werden.
Eine Pianistin bzw. ein Pianist für die Korrepetition steht zur Verfügung. Im Anmeldeformular muss angegeben werden, ob für das Vorspiel Korrepetition benötigt wird.
Rechtsweg
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Aufnahme ins Förderprogramm oder auf den Erhalt von Unterstützungsbeiträgen.
Gesuchstellende, welche mit dem Entscheid der Fachkommission über die Aufnahme ins Programm bzw. den Erhalt von Unterstützungsbeiträgen nicht einverstanden sind, können beim Departement Bildung und Kultur Beschwerde einlegen. Diese muss innert 30 Tagen eingereicht werden und eine Begründung enthalten.
Bewertungsrichtlinien und Bewertungsraster stehen unter Downloads.
Anhaltspunkte für den Schwierigkeitsgrad der Werke
- Kategorien mit jeweiliger Altersangabe des Schweizer Jugendmusikwettbewerbs
- Stufenbeschriebe und Pflichtstückauswahl des Zürcher Stufentests
Entsprechung der Stufen von Förderprogramm und Zürcher Stufentest:
- Basis: etwa Stufe 2-3 des Zürcher Stufentests
- Aufbau I: etwa Stufe 3-5 des Zürcher Stufentests
- Aufbau II: etwa Stufe 5-7 des Zürcher Stufentests
Kosten und Beiträge
Die Eltern übernehmen einen Anteil an Unterrichts- und Programmkosten. In dieser Pauschale sind neben den Unterrichtskosten von Haupt- und Zweitinstrument alle weiteren Angebote des Programms wie Theorieunterricht, Workshops, Kammermusik und die Teilnahme an Konzerten und Prüfungen inbegriffen. Die Talente erhalten dafür Unterstützungsbeiträge des Bundes, die in Form von Direktzahlungen einmal jährlich an die Talente ausbezahlt werden.
Der Status als Talent und damit die Teilnahme im Programm gilt für ein Schuljahr. Bei einem Ausstieg während des Schuljahres werden keine Kosten zurückerstattet.
Beträge pro Semester
| Stufe | Unterricht und Programm | Beitrag Bund | Elternanteil |
|---|---|---|---|
| Basis | CHF 850 | CHF 500 | CHF 350 |
| Aufbau I ohne Zweitinstrument | CHF 1’250 | CHF 750 | CHF 500 |
| Aufbau I mit Zweitinstrument | CHF 1’400 | CHF 750 | CHF 650 |
| Aufbau II mit Zweitinstrument | CHF 1’650 | CHF 1’000 | CHF 650 |
| PreCollege | je nach Musikhochschule | CHF 1’250 | – |
Dazu kommt ein Ensemblebeitrag, normalerweise CHF 50 pro Semester; je nach Ensemble kann er abweichen.
Priorisierung
Eine bestandene Aufnahmeprüfung berechtigt nicht automatisch zum Bezug eines Unterstützungsbeitrags, da die Bundesgelder limitiert sind. Wenn in Ausnahmefällen die Anzahl Talente die verfügbaren finanziellen Mittel übersteigt, muss eine Priorisierung der Unterstützungsbeiträge vorgenommen werden. Dies geschieht nach musikalischen Kriterien anhand eines Punktesystems an der Aufnahmeprüfung. Talente mit höherer Punktzahl haben Vorrang vor Talenten mit niedrigerer Punktzahl. Bei gleicher Punktzahl wird für die Vergabe der Bundesbeiträge anhand des steuerbaren Einkommens priorisiert.
Mit Hilfe der Äufnung von Drittgeldern (Stiftungen, Sponsoren etc.) sollen jedoch im Sonderfall fehlende finanzielle Mittel generiert werden, um möglichst allen Talenten Unterstützung gewähren zu können.
Schulgeldermässigung
Bei finanziellen Engpässen seitens der Erziehungsberechtigten können Talente eine Schulgeldermässigung bei der Glarner Musikschule beantragen. Das Formular steht unter Downloads.
Wichtige Termine
Aktuelles Schuljahr 2026/27
- 5. Juni 2027 Talentkonzert, Aula Kantonsschule Glarus
Schuljahr 2027/28
- 31. Januar 2027 Anmeldeschluss
- 30. April / 1. Mai 2027 Aufnahmeprüfungen
- August 2027 Start Jahresprogramm
- 24. August 2027 Kickoff-Veranstaltung
Formulare und Unterlagen
Anmeldung und Informationen
Konzept und Bewertung
-
Detailkonzept Junge Talente Musik Kanton Glarus PDF · 254 KB
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Ethik-Leitlinien PDF · 175 KB
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Bewertungsrichtlinien PDF · 291 KB
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Bewertungsraster Klassik und Blasmusik PDF · 154 KB
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Bewertungsraster Jazz, Pop, Rock, aktuelle Musik PDF · 168 KB
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Bewertungsraster Volksmusik PDF · 196 KB
Fragen zum Programm?
Koordinationsstelle Junge Talente Musik Glarus
Nicola Brügger
Glarner Musikschule, Haus Insel
Dr. Joachim-Heer-Strasse 1
8750 Glarus
nicola.bruegger@glarnermusikschule.ch
Die Koordinationsstelle ist die Ansprechstelle für alle Anliegen rund ums Programm.


